Lockerungen für den Freizeit- und Amateursport
1. März 2022
Lockerungen für den Freizeit- und Amateursport
Ab dem 24. Februar 2022 ergeben sich aufgrund der aktuellen Corona Verordnung ein paar Lockerungen für die Sportausübung.
- 3G-Regel im Innen- und Außenbereich
- Maskenpflicht drinnen außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
Ab dem 4. März 2022 gilt nur noch die FFP2-Maskenpflicht drinnen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
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