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Lockerungen für den Freizeit- und Amateursport

Lockerungen für den Freizeit- und Amateursport

Ab dem 24. Februar 2022 ergeben sich aufgrund der aktuellen Corona Verordnung ein paar Lockerungen für die Sportausübung.

  • 3G-Regel im Innen- und Außenbereich
  • Maskenpflicht drinnen außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Ab dem 4. März 2022 gilt nur noch die FFP2-Maskenpflicht drinnen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.

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